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Sie können folgende Gegenstände bei der Einreise zum persönlichen Gebrauch mitnehmen:
- 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm.
- 1 kombin. Schwarzweißfernseh-, Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und 5 Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5 CD's
- 1 Laptop, Ram 128 Kbyte
- 1 (8 mm) Filmkamera und 10 neue Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika (max. 3 Instrumente/Person)
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1 Transistorradio-Kassettenrekorder
- Autowerkzeug Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und Spielzeug
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren
- 200g Zigarettentabak
- 200 Blatt Zigarettenpapier
- 200g Pfeifentabak
- 50g Schnupftabak.
Zusätzlich können Sie im Duty Free Shop weitere 400 Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Pfeifentabak kaufen.
- 1 ½ kg Kaffee
- 1 ½ kg Pulverkaffee
- 500 g Tee
- 1 kg Schokolade und 1 kg Süssigkeit
- 5 Flaschen (100cc) oder 7 Flaschen (70cc) alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)
Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
Es ist verboten:
Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping-Messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen. Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft. Mitgeführte Antiquitäten sollten unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen könnten. Geschenkartikel im Werte bis zu 250 € sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramı (Opferfest) und Şeker Bayramı (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert von 250 € per Post geschickt werden.
Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:
- Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte, offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
- Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
- Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.
- Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. Am besten also nicht einmal Steine vom Strand mitnehmen.
Rückerstattung der Mehrwertsteuer:
Wenn ihr euren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei habt und beabsichtigt, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird euch die MwSt für die in dem genannten Zeitraum von euch erstandenen Waren zurückerstattet. Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn ihr türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland seid, müsst ihr die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen. Der Mindestkaufbetrag für Rückerstattung der MwSt beläuft sich auf 3 YTL,-. Ihr erhaltet nach dem Einkauf eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Ihr erhaltet die MwSt entweder:
- 1. per Banküberweisung
- 2. per Postüberweisung
- 3. bei eurer erneuten Einreise zurück
Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlügü, KDV Şb., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735
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