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Einreisebestimmungen (Unverändert gültig seit: 23. Januar 2003)
Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Als deutscher Tourist kann man sich bis zu drei Monate visumsfrei im Land aufhalten. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Als Unterzeichnerstaat des “Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957″ erkennt die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis an. Bis zum 10. Lebensjahr ist kein Lichtbild, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Der vorläufige Personalausweis wird ebenfalls anerkannt. Türkische Staatsangehörige können mit einem von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reisedokument in die Türkei nicht einreisen. Sie benötigen dazu unbedingt ein gültiges türkisches Reisedokument. Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate in der Türkei geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Mit dem PKW Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Reisepass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall wird empfohlen, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden. Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKWs, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale “Grüne Versicherungskarte” (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss, ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als der Besitzer, eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich. Aufenthaltsdauer Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale: Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42 und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlüğü, Ankara,Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97, mitgeteilt werden. Unfall Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepass beim Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstatt ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen. Für Haustiere Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszustand des Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann man einen Hund, eine Katze oder 10 Zierfische einführen.
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