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Written by Cerkes
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Montag, 01 Januar 2007 |
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Arbeiten in der Türkei als Ausländer Das neue Gesetz Nr. 4817 über Arbeitserlaubnisse der Ausländer wurde am 06.03.2003 im Amtsblatt Nr. 25040 veröffentlicht und trat am 06. September 2003 in Kraft. Dieses Gesetz umfasst die in der Türkei selbständig und unselbständig arbeitenden Ausländer und Ausländer in der Ausbildung. Mit dem neuen Gesetz sind die Ausländer obligatorisch verpflichtet, vor dem Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Es ist empfehlenswert, sich für die rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt oder an Konsulate zu wenden. Natürlich muß wie überall auf der Welt auch in der Türkei eine Menge Papierarbeit erledigt werden, um dort arbeiten zu dürfen. Die Arbeitsgenehmigung kann man von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium (Calisma ve Sosyal Güvenlik Bakanligi) oder von den türkischen Konsulaten erhalten. Diese Dokumente werden benötigt: - Pass
- Passfotos
- Genehmigung des türkischen Konsulates
- Notariell beglaubigte Wohnsitzanmeldung
Für die Genehmigung des Arbeitsministeriums werden weitere Dokumente verlangt. Dem Bewerber wird ein zweiseitiges Formular ausgehändigt. Die verlangten zusätzlichen Informationen müssen auf ein separates Papier mit Schreibmaschine oder mit Computer aufgeschrieben werden. Das Antragsformular soll folgende Informationen beinhalten: - Name und Adresse des Arbeitsgebers (Firma)
- ob Fremdkapital oder nicht
- Adresse des Bewerbers
- Firmentätigkeit
- Umsatzinformationen
- Ausfuhrumsatz des Vorjahres in USD
- Gründungsdatum
- Kapitaleinlage
- Anzahl des türkischen Personals und Namen
- Adressen und Nationalitäten des ausländischen Personals die im Unternehmen arbeiten
- Persönliche Angaben des Bewerbers
- Passnummer
- Name und Vorname
- Namen der Eltern
- Geburtsort und Datum
- Familienstand falls verheiratet, die Nationalität der Gattin/des Gatten.
- Ausstellungsdatum
- Ort und genehmigende Behörde falls vorher eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.
- Ehemaliger Firmenname
- die Zeitdauer und Position der Beschäftigung
- Grund der Trennung
- Informationen über Ausbildung des Antragstellers
- Absolvierte Schule und Adresse der Schule
- Spezialisierungsfeld des Bewerbers
- Adressen, Daten und Gründe, falls sich der Bewerber vorher in der Türkei aufgehalten hat
- Namen, Adressen und Telefonnummern von Referenzpersonen oder Firmen
- Titel des Bewerbers im Unternehmen
- Beschäftigungsdauer
- Monatliches Gehalt des Bewerbers
- Der Grund für die Besetzung der Position von einem Ausländer anstatt einem türkischen Staatsangehörigen
- Datum und Unterschrift des Antragsstellers
des Arbeitsgebers oder Firmenvertreters
Dieser Antrag soll 4-fach ausgestellt und ausgereicht werden. Folgende Dokumente sollen dem Antragsformular zugefügt werden: - Vom Notar oder türkischem Konsulat beglaubigte
- Passkopien des Antragstellers
- Von Fremdkapitalverwaltung beglaubigte Kapitalanlage
- Investitionsbericht
- Tätigkeitsbericht
- Ausfuhrgenehmigung
- Budget
- Einkommenssteuererklärung des Unternehmens
- Bankbericht über das Ausfuhreinkommen des Vorjahres
- Kopien von Schuldiplom, Empfehlungsbriefe usw
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